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   BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 33/59   

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https://dejure.org/1960,5955
BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 33/59 (https://dejure.org/1960,5955)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1960 - VIII ZR 33/59 (https://dejure.org/1960,5955)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1960 - VIII ZR 33/59 (https://dejure.org/1960,5955)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1959 - II ZR 8/58

    Voraussetzungen der Verjährungshemmung wegen höhrerer Gewalt

    Auszug aus BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 33/59
    Ein solcher Verzicht könnte nur dann in Frage kommen, wenn die Beklagte gewußt hätte, daß die Verjährung bereits abgelaufen war (RGZ 78, 130, 132) oder wenn sie jedenfalls damit gerechnet hätte (BGH Urteil vom 29. Oktober 1959 - II ZR 8/58 - S. 10).
  • RG, 02.01.1912 - II 358/11

    1. Ist ein in Kenntnis der Verjährung formlos erklärter Verzicht auf die

    Auszug aus BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 33/59
    Ein solcher Verzicht könnte nur dann in Frage kommen, wenn die Beklagte gewußt hätte, daß die Verjährung bereits abgelaufen war (RGZ 78, 130, 132) oder wenn sie jedenfalls damit gerechnet hätte (BGH Urteil vom 29. Oktober 1959 - II ZR 8/58 - S. 10).
  • BGH, 25.03.1958 - VIII ZR 48/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 33/59
    Ob in besonderen Fällen eine Haftung des Verkäufers für Rat oder Empfehlung betreffend die Verwendungsmöglichkeit der Kaufsache für einen bestimmten Zweck auf Grund einer Nebenverpflichtung zum Kaufvertrag angenommen werden kann, und ob diese Haftung durch die Gewährleistungsvorschriften nicht ausgeschlossen wird, wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 25. März 1958 - VIII ZR 48/57 - MDR 58, 422, NJW 58, 866 angenommen hat, bedarf hier keiner Erörterung, weil die Annahme eines solchen Sonderfalles nach den Feststellungen des Berufungsgerichts über die Erkundigung des Sohnes des Klägers bei dem Betriebsleiter der Beklagten ausscheidet.
  • RG, 19.06.1930 - VI 530/28

    1. Unterliegen Schadensersatzansprüche aus Verschulden beim Vertragsschluß, wenn

    Auszug aus BGH, 21.01.1960 - VIII ZR 33/59
    Soweit aber noch darüber hinaus Schadensersatz wegen schuldhafter Schlechtlieferung verlangt werden könnte - nämlich soweit es sich um den Ersatz von sogenannten mittelbaren Schäden handelt, die durch den Schadensersatz wegen Nichterfüllung nicht erfaßt werden -, würde hierfür ebenfalls die Bestimmung über die kurze Verjährung in § 477 BGB anzuwenden sein (vgl. RGZ 129, 280, 282).
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